Re: DV-Einmalzahlung


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Geschrieben von Jörg Christian Hübner am 06. Oktober 2004 21:10:08:

Als Antwort auf: Re: DV-Einmalzahlung geschrieben von Martin Hentrich am 06. Oktober 2004 06:45:16:

>Hallo Herr Hübner,
>die Zahlung in eine DV aus einer Einmalzahlung läßt sich nur im Hauptformular, nicht jedoch in den Vergleichen der Durchführungswege oder im Vorher-Nachher-Vergleich berechnen. Diese beiden Vergleiche sind jeweiligen monatlichen Zahlungen als Entgeltverzicht vorbehalten.
>Wenn Sie die Zahlung einer DV aus Einmalzahlung im Hauptformular berechnen wollen, dann geben Sie den entsprechenden Betrag ein, die Höhe der Einmalzahlung muß höher sein. Dann müssen Sie das Häkchen bei "max. 146 Euro" entfernen und statt "Gehaltsverzicht" die Markierung bei "monatlich zusätzlich oder aus Einmalz. (SV-frei)" aktivieren.
>Diese Berechnung können Sie dann speichern oder drucken. Sinnvollerweise kann man im Hauptfenster im Kommentar die Berechnung beschreiben. Eine zweite Berechnung ohne die DV kann dann gegenüber gestellt werden, um den Effekt feststellen zu können.
>Mit freundlichen Grüßen
>Martin Hentrich


Hallo Herr Hentrich,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Reaktion.
Der von Ihnen beschriebene Weg ist für mich nachvollziehbar. Trotzdem bleibt für mich eine Frage, die ich anhand eines Beispiels darstellen möchte:

Arbeitnehmer 3000,-- brutto, KiSt-Pflicht, möchte 1000,-- € in eine DV duch Sonderzahlung umwandeln.
Nach meinem Kenntnisstand mindert der AN sein brutto um 1000,--€ und muß somit auf 2000,--€ Steuern und SV-beiträge zahlen. Spart also für 1000,--€ Steuen und SV-beiträge, wird aber auf der anderen Site mit 20% Pauschalsteuer für die 1000,--€ belastet.
In Netto-pro verringert sich aber bei o.g. Beispiel nicht die Steuer-und SV-Abgabenlast, sondern es taucht in der Aufstellung der Abgaben lediglich die Pauschalsteuer und der Beitrag für die DV auf.

Ich bitte nochmal um Erklärung.
Herzlichen Dank im voraus.
Mit freundlichem Gruß

J.C.Hübner





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