Re: DV-Einmalzahlung


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Geschrieben von Martin Hentrich am 06. Oktober 2004 21:32:17:

Als Antwort auf: Re: DV-Einmalzahlung geschrieben von Jörg Christian Hübner am 06. Oktober 2004 21:10:08:

Sehr geehrter Herr Hübner,

>Der von Ihnen beschriebene Weg ist für mich nachvollziehbar.
>Trotzdem bleibt für mich eine Frage, die ich anhand eines Beispiels
>darstellen möchte:
>Arbeitnehmer 3000,-- brutto, KiSt-Pflicht, möchte 1000,-- €
>in eine DV duch Sonderzahlung umwandeln.

Jetzt müssen Sie aber genau sagen, wie groß der regelmäßige monatliche Lohnbezug ist und wie groß die Sonderzahlung ist. Beide Werte müssen Sie dem Programm gesondert mitteilen.

>Nach meinem Kenntnisstand mindert der AN sein brutto um 1000,--€
>und muß somit auf 2000,--€ Steuern und SV-beiträge zahlen.

Das ist so nicht korrekt. Wenn es 1.500 € laufendes Einkommen und 1.500 € Sonderzahlung sind, dann werden normalerweise die 1,500 € nach der Lohnsteuermonatstabelle berechnet und die 1.500 € Sonderzahlung nach der Jahrestabelle berechnet. Werden nun 1.000 € der Sonderzahlung entnommen, dann werden nur noch 500 € nach der Jahrestabelle besteuert. Die 1000 € werden pauschal mit 20% besteuert. Das kann, muß aber nicht günstiger sein! Zu dem Betrag von 20% kommen noch pauschaler Solizuschlag und ggf. pauschale Kirchensteuer.

>Spart also für 1000,--€ Steuen und SV-beiträge,
>wird aber auf der anderen Site mit 20% Pauschalsteuer
>für die 1000,--€ belastet.

Im Prinzip richtig, mit der Details, wie von mir beschrieben. Die 1.000 € sind dann tatsächlich SV-frei.

>In Netto-pro verringert sich aber bei o.g. Beispiel
>nicht die Steuer-und SV-Abgabenlast, sondern es taucht
>in der Aufstellung der Abgaben lediglich die Pauschalsteuer
>und der Beitrag für die DV auf.
>Ich bitte nochmal um Erklärung.

Sie müssen

a) als Brutto nur das laufende Monatsbrutto eingeben
b) eine entsprechend hohe Sonderzahlung eingeben
c) den Betrag der DV eintragen
d) das Häkchen vor "max. 146 €" entfernen
e) da es sich nicht um eine Gehaltsumwandlung handelt
die Markierung auf "zusätzlich oder aus Einmalzahlung..." setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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