Re: DV-Einmalzahlung


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Geschrieben von Martin Hentrich am 06. Oktober 2004 06:45:16:

Als Antwort auf: DV-Einmalzahlung geschrieben von Jörg Christian Hübner am 05. Oktober 2004 22:19:03:

Hallo Herr Hübner,

die Zahlung in eine DV aus einer Einmalzahlung läßt sich nur im Hauptformular, nicht jedoch in den Vergleichen der Durchführungswege oder im Vorher-Nachher-Vergleich berechnen. Diese beiden Vergleiche sind jeweiligen monatlichen Zahlungen als Entgeltverzicht vorbehalten.

Wenn Sie die Zahlung einer DV aus Einmalzahlung im Hauptformular berechnen wollen, dann geben Sie den entsprechenden Betrag ein, die Höhe der Einmalzahlung muß höher sein. Dann müssen Sie das Häkchen bei "max. 146 Euro" entfernen und statt "Gehaltsverzicht" die Markierung bei "monatlich zusätzlich oder aus Einmalz. (SV-frei)" aktivieren.

Diese Berechnung können Sie dann speichern oder drucken. Sinnvollerweise kann man im Hauptfenster im Kommentar die Berechnung beschreiben. Eine zweite Berechnung ohne die DV kann dann gegenüber gestellt werden, um den Effekt feststellen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich





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