Re: Gleitzone bei Steuerklasse 5


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Geschrieben von Egensperger, Margit am 13. Februar 2006 19:28:12:

Als Antwort auf: Re: Gleitzone bei Steuerklasse 5 geschrieben von Martin Hentrich am 13. Februar 2006 18:57:05:

>Die Gleitzone ist ein staatlich subventionierter Niedriglohnbereich seit 1.4.2003, bei dem die SV-Beiträge des Arbeitnehmers verringert sind. Sie werden nicht vom Brutto, sondern von einem angesenkten Wert berechnet, den ich zur Information im Ausdruck angebe. Mehr Informationen auf www.400-euro.de.
>Die Gleitzone darf bei Auszubildenden oder Praktikanten, bei schwankendem Lohn (mal unter 800 mal drüber) und bei einem zweiten oder weiteren Arbeitsverhältnis (Steuerklasse 6) nicht angewendet werden.
>Mit freundlichen Grüßen
>Martin hentrich





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