Re: Gleitzone bei Steuerklasse 5


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Geschrieben von Martin Hentrich am 13. Februar 2006 18:57:05:

Als Antwort auf: Gleitzone bei Steuerklasse 5 geschrieben von Egensperger, Margit am 13. Februar 2006 17:33:06:

Die Gleitzone ist ein staatlich subventionierter Niedriglohnbereich seit 1.4.2003, bei dem die SV-Beiträge des Arbeitnehmers verringert sind. Sie werden nicht vom Brutto, sondern von einem angesenkten Wert berechnet, den ich zur Information im Ausdruck angebe. Mehr Informationen auf www.400-euro.de.

Die Gleitzone darf bei Auszubildenden oder Praktikanten, bei schwankendem Lohn (mal unter 800 mal drüber) und bei einem zweiten oder weiteren Arbeitsverhältnis (Steuerklasse 6) nicht angewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin hentrich




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