Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005


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Geschrieben von Stefan Bühner am 05. August 2005 13:34:57:

Als Antwort auf: Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005 geschrieben von Martin Hentrich am 30. Mai 2005 17:47:13:

Hallo,

wir nutzen Nettoeinkommen für die Lohnabrechnung in einem Kleinbetrieb.
Wäre es möglich, im Ausdruck Einkommensnachweis auch den Betrag der Krankenversicherung auszudrucken, den der Arbeitgeber zahlen muß ?


>>Ab dem 01.07.2005 ändert sich das paritätische Verhältnis zwischen AG und AN.
>Das ist korrekt.
>>Wenn ich in die Juli Abrechnung schaue, verändert sich die Abrechnung für
>>den AN, aber der KV-Beitrag ist bei AN und AG (siehe Personalkosten) gleich.
>Das Programm berücksichtigt den Aufschlag von 0,9% beim AN. Den Wert des Gesamtbeitrages müssen Sie selbständig anpassen, weil die Krankenkassen unterschiedlich senken.
>>Habe ich einen Denkfehler? Wenn ja wo.
>Leider weiß ich nicht, wie Sie rechnen. Bitte wechseln Sie unten rechts den Monat von 6 auf 7 und senken dann den KV-Beitragssatz um 0,9 oder den anderen Betrag, den die betreffende GKV anwendet. Klicken Sie dann mit der *rechten* Maustaste auf einen angezeigten Abgabenwert, dann sehen Sie die SV-Kosten für AN und AG und die sehen für die GKV selbstverständlich nicht mehr gleich aus. Die Summe bleibt jedoch gleich, falls die Beitragssankung 0,9% betrug.
>>Wie kann ich denn nun genau ermitteln, wie sich die Änderungen
>>ab dem 01.07.05 auswirken?
>Wie oben beschrieben. Da der Zuschlag von 0,9% jedoch nur den AN betrifft, sehen Sie ohne Anpassung des Beitragssatzes natürlich keine Auswirkung beim AG (Personalkosten).
>Mit freundlichen Grüßen
>Martin Hentrich





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