Re: Geldwerter Vorteil


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Geschrieben von martin Hentrich am 01. September 2004 22:37:32:

Als Antwort auf: Geldwerter Vorteil geschrieben von Woldemar Eisfeld am 01. September 2004 22:33:02:

>Nach der Eingabe des geldwerter Vorteiles wird der Lohn praktisch
>um diese Summe erhöht und dann werden die Steuern abgezogen.

Ja, so ist es korrekt. Das Wort *geldwert* bedeutet eben, daß die *Naturalie* wie bar erhaltenes Geld zu versteuern ist. Darum wird die Steuer bei 2000 Euro Lohn und 500 Euro geldwertem Vorteil von 2500 Euro berechnet.

>Soll es nicht umgekehrt seien? Soll es nicht der geldwerter Vorteil
>von dem Lohn abgezogen werden und dann von dem Rest die Steuern?

Nein. Das ist falsch.

>Gibt es dafür irgendeine gesetzliche Grundlage?

Das Einkommensteuergesetz samt DV.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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