Geldwerter Vorteil


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Geschrieben von Woldemar Eisfeld am 01. September 2004 22:33:02:

Nach der Eingabe des geldwerter Vorteiles wird der Lohn praktisch um diese Summe erhöht und dann werden die Steuern abgezogen. Soll es nicht umgekehrt seien? Soll es nicht der geldwerter Vorteil von dem Lohn abgezogen werden und dann von dem Rest die Steuern?
Gibt es dafür irgendeine gesetzliche Grundlage?





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