Geldwerter Vorteil


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Geschrieben von Thorsten Löhl am 04. August 2000 08:05:29:

Folgende Frage zum geldwerten Vorteil, insbesondere Pkw-Nutzung: Meines Wissens
ist genannte Berechnung nur dann korrekt, wenn das Fahrzeug ohne weitere Kosten zur Verfügung gestellt wird. Verlangt der Arbeitgeber jedoch einen Anteil an den Kosten (Leasing, Benzin, Versicherung), so wird dieser Eigenanteil zuvor abgezogen bei der Berechnung des geldwerten Vorteils.
Frage: Ist dies korrekt? Wenn ja, wie berücksichtige ich dies im Nettolohnsteuerprogramm?




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