Re: Geldwerter Vorteil


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Geschrieben von Stephan Bormann am 30. September 2000 20:33:48:

Als Antwort auf: Re: Geldwerter Vorteil geschrieben von Martin Hentrich am 04. August 2000 08:18:26:

Hallo zusammen,

das ist falsch!
Der Arbeitgeber hat alle laufenden Kosten des Fahrzeugs zu tragen (Versichereung, Steuer, Inspektion, Reparatur, etc). Bei Privatfahrten würde ich auch gerne eine Regelung kennen, die hier denjenigen nicht übervorteilt, der die gesamten Spritkosten bezahlt bekommt gegenüber demjenigen (mir), der seine Privatspritkosten selber tragen muß.

Weiß hier jemand Bescheid??
>>Folgende Frage zum geldwerten Vorteil, insbesondere Pkw-Nutzung:
>>Meines Wissens ist genannte Berechnung nur dann korrekt,
>>wenn das Fahrzeug ohne weitere Kosten zur Verfügung gestellt wird.
>>Verlangt der Arbeitgeber jedoch einen Anteil an den Kosten
>>(Leasing, Benzin, Versicherung), so wird dieser Eigenanteil
>>zuvor abgezogen bei der Berechnung des geldwerten Vorteils.
>>Frage: Ist dies korrekt? Wenn ja, wie berücksichtige ich dies im >Nettolohnsteuerprogramm?
>Sehr geehrter Herr Löhl,
>wie die Bereitstellung eines PKW als geldwerter Vorteil gestaltet werden kann, das kann ich Ihnen wirklich nicht sagen. Aus Mangel an Erfahrung kenne ich auch keine Beispiele. Nach meiner persönlichen Meinung, muß der Arbeitnehmer jedoch wohl sämtliche laufenden Kosten selbst tragen, dazu zählt z. B. auch Benzin. Der geldwerte Vorteil beziaht sich ja nur auf den Preis des Autos selbst und keine Zusatzkosten.
>In das Programm kann der tatsächliche geldwerte Vorteil eingegeben werden, wie dieser im Einzelfall zu berechnen ist, muß wirklich der Einzelfallprüfung vorbehalten bleiben.
>Mit freundlichen Grüßen
>Martin Hentrich





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