Re: kurzfristig Beschäftigte 25% Pauschalsteuer


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Geschrieben von Martin Hentrich am 07. März 2008 17:10:35:

Als Antwort auf: kurzfristig Beschäftigte 25% Pauschalsteuer geschrieben von Eva Jacke am 07. März 2008 14:55:08:

Hallo Frau Jacke,

>warum rechnet das Programm, wenn "kurzfristige Beschäftigung mit 25%
>Pauschalsteuer" angekreuzt ist, mit 28,13%? (ich nehme an, die Pauschalsteuer
>bezieht sich ganz einfach auf das Bruttogehalt?)

Nun, zusätzlich zu der pauschalen Lohnsteuer fällt noch der Solizuschlag an, das sind dann 5,5% des Betrages der pauschalen Lohnsteuer und die pauschale Kirchensteuer. Die Zahlung pauschaler Kirchensteuer (die Höhe richtet sich nach dem Bundesland) entfällt nur, wenn der Arbeitnehmer schriftlich erklärt, kein Mitglied einer kirchensteuererhebenden Körperschaft zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich





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