Re: Differenz bei BAV-Berechnung


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Geschrieben von Martin am 28. Juni 2007 09:43:06:

Als Antwort auf: Re: Differenz bei BAV-Berechnung geschrieben von Marc Scahnbacher am 28. Juni 2007 09:31:51:

Sehr geehrter Herr Schlanbacher,

>da durch die Gleitzone ein geringerer Betrag in die DRV entrichtet wird,
>fällt der Anspruch auf Alters-, Hinterbliebenen und Invaliditätsrente etwas
>geringer aus, als käme die Gleitzone nicht zur Anwendung.
>Dies ist zwar angesichts der schlechten Rentabilität in der DRV zu
>vernachlässigen, wiederspricht jedoch Ihrer Aussage, die Gleitzone
>hat für den AN "nur Vorteile".

Es steht dem AN frei, selbst den Auffüllbeitrag in die ges. RV zu zahlen.
Dies ist ausdrücklich so vorgesehen und das Programm bietet diese Option auch.

Und auch dann bleibt es bei einer besseren Liquidität der Gleitzonenregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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