Re: Beitragsbemessungsgrenzen bei AV und RV?


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Geschrieben von Martin Hentrich am 03. Mai 2007 20:33:22:

Als Antwort auf: Re: Beitragsbemessungsgrenzen bei AV und RV? geschrieben von Simon Rohleder am 03. Mai 2007 19:53:06:

Hallo,

bei Sonderzahlungen und einem Bruttolohn knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt die Beitragsberechnung nur teilweise prozentual. Im Zahlmonat wird nur der Teil der Sonderzahlung beitragspflichtig, mit dem die Lücke zwischen der kummulierten Differenz zwischen SV-pflichtigem laufendem Lohn und der Beitragsbemessungsgrenze aufgefüllt wird.

Das hört sich komplizierter an als es ist.

Beträgt der laufende Lohn 5000 Euro bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5250 Euro und erhält man im Mai eine Sonderzahlung von 2500 Euro, dann wird damit die Differenz zwischen 5250 - 5000 = 250 Euro der Monate Januar bis Mai, also 5 Monate und mithin 1250 Euro beitragspflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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