Re: SV-Beiträge für AN im Jahr d. Einstiegsqualifizierung


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Geschrieben von Martin Hentrich am 22. Februar 2007 17:40:58:

Als Antwort auf: SV-Beiträge für AN im Jahr d. Einstiegsqualifizierung geschrieben von A.Runge am 21. Februar 2007 14:47:03:

Hallo Frau Runge,
die in der Einstiegsqualifizierung gezahlten Beträge von bis zu 192 Euro werden von der Arbeitsagentur erstattet. Ebenfalls zahlt die Arbeitsagentur einen pauschalierten Gesamtsozielversicherungsbeitrag von 102 Euro (2006) bzw. 99 Euro (2007). Dem Jugendlichen wird demzufolge nichts abgezogen. Dies entspricht meines Erachtens der Geringverdienerregelung für Auszubildende, nach der bis zu einem Entgelt von 325 Euro im Monat der Arbeitgeber die gesamten SV-Beiträge trägt. Das Unternehmen muß also bei der Einstiegsqualifizierung den SV-Beitrag vorschießen und erhält ihn von der Arbeitsagentur erstattet. Erfolgt keine Förderung durch die AA, dann zahlt das Unternehmen trotzdem den gesamten SV-Beitrag.

Im Programm können Sie unter den SV-Optionen (Button mit dem roten Kreuz) und dann unter dem Button "Optionen MiniJob & Gleitzone" die passenden Einstellungen für Steuern und SV einstellen. Bei SV wäre die Geringverdienerregelung zu aktivieren.

Vielleicht konnte ich mit diesen Angaben helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich






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