Re: Abwälzungsbeitrag Kfz


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Geschrieben von Martin Hentrich am 30. Dezember 2012 10:42:05:

Als Antwort auf: Abwälzungsbeitrag Kfz geschrieben von Kd.Nr. 8290 am 29. Dezember 2012 22:11:38:

Hallo,
wie dies genau im Programm zu berücksichtigen ist, kann ich Ihnen auch nicht sagen, da ich den Sachverhalt nicht korrekt bewerten kann. Offensichtlich tragen Sie einen Teil der Kfz-Kosten selbst. Das würde zu einem geringeren geldwerten Vorteil führen, der Betrag wird dann am Schluss netto abgezogen. Aber das ist nur Mutmaßung von mir, ich bin kein Steuerberater oder Lohnsteuerfachmann. Genau lässt sich das nur betrachten, wenn die zahlen z.B. beim Steuerbrutto aus den anderen daten berechnet werden, um den tatsächlich berücksigten Betrag des geldwerten Vorteils zu ermitteln. Das Programm ist nicht so gemacht, dass es automatisch alle Besonderheiten der Gestaltung des Entgeltwesens ohne Mitwirkung des Anwenders quasi von allein erkennt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich



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