Re: Lohnsteuer und Zuschlag Pflegeversicherung


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Geschrieben von Martin Hentrich am 09. April 2011 11:14:04:

Als Antwort auf: Lohnsteuer und Zuschlag Pflegeversicherung geschrieben von Gerhard Müller am 09. April 2011 11:08:55:

Hallo Herr Müller,

das ist kein Programmfehler. Mit Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes zum 1.1.2010 sind sämtliche Zahlungen des Arbeitnehmers in seine Kranken- und Pflegeversicherung steuerfrei gestellt worden. Dies betrifft selbstverständlich auch den Zuschlag zur Pflegeversicherung. Zahlt man also diesen Zuschlag, dann ist dieser steuerfrei und mindert die Lohnsteuer. Die Berücksichtigung findet dies in der in die Lohnsteuerberechnung eingearbeitete Vorsorgepauschale. Haben Sie deren Anzeige über das Menü Ansicht/Programmoberfläche/erweitert aktiviert, dann können Sie dies auch nachvollziehen. Es ist also kein Fehler, sondern eine gesetzliche Vorschrift.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich



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