Re: Rentenversicherungsfreiheit für angestellte Ehegatten


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Geschrieben von Martin Hentrich am 13. November 2010 14:23:08:

Als Antwort auf: Rentenversicherungsfreiheit für angestellte Ehegatten geschrieben von Thomas Wick am 13. November 2010 13:06:42:

Hallo Herr Wick,
diese Konstellation kenne ich nicht so genau. Aber für einen unselbständigen Beschäftigten ohne Rentenversicherungspflicht gilt im allgemeinen die besondere Lohnsteuertabelle, dazu klicken Sie mit der rechten (!) Maustaste auf das Wort "besondere" in dem Kasten "Tabelle" oben rechts. Dann werden sämtliche SV-Beiträge genullt. Wenn jemand nicht rentenversicherungspflichtig ist, gibt es auch keinen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung. Darum muss sich der betreffende selbst privat krankenversichern. Einen steuerfreien Zuschuss zum KV-Beitrag gibt es dann meiner Ansicht nach nicht. Den steuerlich wirksamen Beitrak zur privaten KV laut Bescheinigung der privaten Krankenversicherung können Sie im Programm unter den SV-Einstellungen (Button mit dem roten Kreuz) unten rechts eintragen ("Gesamtbeitrag...") Er wirkt sich im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes lohnsteuerlich aus.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich



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