Insolvenzgeldumlage


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Geschrieben von Arendt am 10. August 2009 12:36:46:

Sehr geehrter Herr Hentrich,

ich habe ein Problem bei der Lohnberechnung.
Bei der Übersicht zu den Personalkosten erscheint einmal Berufsgenossenschaft mit 0,1% und noch einmal Insolvenzgeldumlage mit 0,1%.
Ich denke, nur die Insolvenzgeldumlage ist richtig, den BG-Beitrag muß ich doch weiterhin direkt an die BG zahlen und der ist wohl auch entschieden höher.
Wo ist der Fehler ?



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