vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Grundsätzlich haben Sie Recht, dass diese Regelung nur für "Altfälle" gilt.
Aber genauso einen Fall habe ich jetzt, bei dem ca 25 Mitarbeiter einer Firma Abfindungen bekommen sollen, aber die Möglichkeit der Vervielfältigung (Zusage vor 2005)nutzen möchten.
Viele Grüße
Hallo bavmann,
das Programm unterstützt die Fünftel-Regelung zur Besteuerung von Abfindungen nicht. Andererseits gibt es die Direktversicherung nach §40b doch wohl nicht mehr, nur noch für Altfälle.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich