Re: Mischfinanzierte bAV (DV oder Pk): Erfassung möglich?


Das NettoPro Forum


Geschrieben von Martin Hentrich am 27. März 2008 15:27:59:

Als Antwort auf: Re: Mischfinanzierte bAV (DV oder Pk): Erfassung möglich? geschrieben von Dr. Steffen Merker am 27. März 2008 15:11:53:

Hallo,

>Ausgangssituation ist eine AN, die 39,89 € Arbeitgeber-vL bekommt, und seit einiger Zeit zusätzlich(!),
>d.h. OHNE Umwandlung dieser vL in eine bAV, eine Entgeltumwandlung i.H.v. 171,67 mit Arbeitgeberleistung
>von 34,33, also insgesamt 206 € hat.

Das ist verständlich.

>Problem 1): Wenn ich im Vorher-Nacher-Vergleich die Programmanfrage, ob die vL in eine bAV
>gewandelt werden soll, verNEINe, legt mir das Programm als nächstes die Frage vor, um wieviel HÖHER
>der Arbeitgeber-Anteil in der bAV sein soll.

Nein, dies ist nicht korrekt. Bitte lesen Sie noch einmal den Text der Messagebox durch. Dort steht:

"Der Arbeitgeberzuschuss für die VWL in € entspricht derzeit dem angezeigten Wert. Dieser Betrag wird als AG-Zuschuß zur VWL beibehalten.
Bitte geben Sie einen höheren Wert als 39,89 € ein, wenn Sie darüberhinaus auch einen Arbeitgeberzuschuss zur BAV eingeben möchten!"

>Dabei lautete der Vorschlag des Programms immernoch 39,89€ (und hier scheint mir auch die richtige
>Stelle zur Programm-Veränderung zu liegen).

Das ist schon korrekt, angezeigt wird der AG-Zuschuss zur VWL.

>Die o.g. Arbeitgeberleistung ist aber de facto geringer (34,33).

Defacto ist sie 39,89 €. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

>Gebe ich diese ein, gerate ich in eine Endlosschleife mit dieser Maske.
>Ich bitte um einen Tipp oder die Korrektur dieser Stelle.

Die Zahl bleibt unverändert, weil dieser AG-VWL-Zuschuß ja eben *nicht* verringert werden soll. Die VWL-Zahlungen sollen ja vollumfänglich erhalten bleiben! Sie können den Wert jedoch *erhöhen* wenn der Erhöhungsbetrag der neue und weitere AG-Zuschuss zur bAV sein soll!

>Problem 2): Wenn ich diese o.g. Situation im IST-Stand erfassen möchte, ist mir nicht klar, wie ich in "Sonst2/bAV"
>den Arbeitgeber-Anteil an den 206,-€ erfassen kann.
>Auch hier bitte ich um einen Tipp.

Dies ist in dieser Maske nicht möglich. Ein AG-Zuschuss zur BAV kann nur als Lohnerhöhung vorgegeben werden. Also z. B. bei vorher 2000 brutto und nun bAV gesamt 206 Euro davon 40 Euro AG-Zuschuss, dann geben Sie 2040 Euro brutto ein und den Umwandlungsbetrag von 206 Euro wie gehabt. Eine Erläuterung kann im Kommentarfeld erfolgen, was ich eigentlich bei etwas diffizilen Vorgängen immer empfehle um auch später die Darstellung noch nachvollzieen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich



Antworten:


Das NettoPro Forum