Re: AG VWL in BAV


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Geschrieben von Martin Hentrich am 28. März 2007 13:14:45:

Als Antwort auf: AG VWL in BAV geschrieben von J Goldau am 28. März 2007 12:40:33:

Hallo,

>Hallo, ist es richtig, dass der AG VWL Beitrag steuer und sv frei wird,
>wenn er in eine Direktversicherung eingezahlt wird?

Ja. Wenn der VWL-Vertrag aufgelöst wird und der AG die gleichhohe Zahlung nun in eine DV als AG-Zuschuß leistet, dann ist dieser Betrag noch bis einschl. 2008 SV-frei. Soll er auch danach noch SV-frei bleiben, müssen weitere rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden (z.B. wenn der IG-Metall-Tarifvertrag die Basis ist).

>Wenn ich im Programm den BAV AG Zuschuss eingebe, berechnet er jedoch Steuer
>und SV davon. Hab ich einen Denkfehler?

Wahrscheinlich.

>Beispiel: Monatliches Brutto 3300,00 €, in eine DV soll der
>Höchstbeitrag von 210,00 € monatl. fließen. 26,60 € war bisher der AG VWL
>Anteil, der nun auch in die DV fließen soll.(ALso 183,40 € + 26,60 €)
>Wenn ich diese Daten nun in die Berechnung der Altersvorsorge eingebe,
>berechnet das Programm von 3326,60 abzgl. 210,00 € SV und Steuer.

Aber das ist doch korrekt. Schauen Sie einmal das SV-Brutto an. Das beträgt 3326,60 minus 210 Euro.

Von den insgesamt 210 Euro SV-freien Beitragszahlungen entfallen 26,60 auf den AG und 183,40 Euro auf den AN aus Entgeltumwandlung.

>Wo mache ich einen Fehler?

Jetzt haben Sie es doch bestimmt verstanden? Der gesamte gezahlte Beitrag von 210 Euro ist SV- und steuerfrei. *Wer* den Beitrag zahlt, ob AG oder AN, das spielt keine Rolle. Der AN kann jedoch immer nur durch eigene Entgeltumwandlung eigene SV-Beiträge sparen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich





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