Re: Berechnung Beiträge aus Nettoeinmalzahlung


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Geschrieben von Martin Hentrich am 26. Juli 2000 08:32:40:

Als Antwort auf: Berechnung Beiträge aus Nettoeinmalzahlung geschrieben von Klaus Schild am 25. Juli 2000 21:17:35:

>Ich habe eine Frage zur Berechnung Beiträge aus einer Nettoeinmalzahlung.
>folgendes Beispiel: Nettoeinmalzahlung im Monat 7/2000 = 1.734,35 DM
>normales Bruttogehalt ab Monat 6/2000 = 6.500,00 DM
>von Monat 1/2000 bis 5/2000 jeweils Bruttogehalt monatlich 5.862,83 DM
>Steuerklasse I/0 mit Kirche

Sie haben Recht, im Programm scheint ein kleiner Fehler zu sein.

Wenn man Einmalzahlungen berechnet, dann wird man vom Programm entweder automatisch unterstützt, oder man muß genaue werte selbst eingeben. Bei der automatischen Berechnung geht das Programm davon aus, daß das monatliche Brutto im Jahr bisher immer gleich war. Bei der genauen Berechnung kann man das bisherige Gesamtbrutto bis zum Vormonat eingeben, dies empfiehlt sich, wenn es Schwankungen gab. Wenn man die Angaben ins Programm übernimmt erhält man für Ihre Nettoeinmalzahlung eine Brutto einmalzahlung von 4500,24 DM. Davon sind dann 2885,85 SV-pflichtig. Das ist soweit korrekt, Sie können das am bisherigen SV-Pflichtigen Entgelt und der komulativen Beitragsbemessungsgrenze selbst nachrechnen.

Hatten Sie bei der manuellen Rechnung ebenfalls eine Bruttoeinmalzahlung in der Höhe ermittelt?

SV-Brutto bis Juni: 35.764,15
plus 6.500,00 für Juli plus 4.500,24 Einmalzahlung (brutto) ergibt 46.764,39
7 mal 6.450 (BBG) ergibt 45.150,00,
45.150,00 - 46.764,39 + 4.500,24 = 2.885,85

Die 50 DM Unterschied zu ihrer manuellen Rechnung resultieren aus der Differenz von 6500 DM Brutto zur BBG. Das Programm rechnet für den Monat Juli noch mit dem kompletten Brutto, statt bei der BBG zu kappen.

Vielen Dank für Ihren Hinweis!!!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich





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