Re: Solizuschlag


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Geschrieben von Martin Hentrich am 29. April 2001 10:57:01:

Als Antwort auf: Solizuschlag geschrieben von Dieter am 28. April 2001 10:15:09:

>Ab welchen Gehaltsbeitrag wird der Solidaritätsbetrag erhoben.
>Z.B. Steuerklasse 3; Kinderfreibetrag 3; Für Baden-Württemberg.

Der Solizuschlag wird wie folgt berechnet:
Die Bemessungsgrundlage ist nicht die tatsächlich zu zahlende Lohnsteuer sondern eine fiktive Lohnsteuer, die auch unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge berechnet wird. Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 306 DM in Steuerklasse 3 bzw. 153 DM in den anderen Lohnsteuerklassen wird kein Solizuschlag erhoben (Nullzone). Darüber gibt eine gleitende Übergangszone in der die Höhe des Solizuschlags gleitend auf 5,5% der Bemessungsgrundlage wächst.

Es hängt daher von der Lohnsteuerklasse und der Zahl der Kinderfreibeträge ab, ab welchem Bruttobetrag der Solizuschlag erhoben wird. Mit dem Programm können Sie dies leicht feststellen.

Für Ihr Beispiel: In Steuerklasse 3 bei 3 Kinderfreibeträgen wird ein Solizuschlag erst ab einem Monatsbruttoverdienst von 6269 DM erhoben, der Solizuschlag beträgt dann 0,26 DM. Diese Regelung ist in allen Bundesländern Deutschlands gleich.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich





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