Re: kindergartenbeiträge vom arbeitgeber


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Geschrieben von Martin Hentrich am 26. April 2001 13:21:35:

Als Antwort auf: kindergartenbeiträge vom arbeitgeber geschrieben von angelika am 26. April 2001 11:11:21:

>habe gehört, daß man einen teil (oder sogar ganz) der kindergartenbeiträge
>vom arbeitgeber (als getarnte lohnerhöhung/teil des einkommens) bekommen
>kann... stimmt das? wer spart da alles (arbeitnehmer und arbeitgeber)?

Wenn das Kind das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der Zuschuß zu den Kindergartenkosten zusätzlich zum bisherigen Lohn/Gehalt gezahlt wird, dann ist dieser Zuschuß steuer- und SV-frei. Das ist alles in den Lohnsteuerrichtlinien LStR 21 a geregelt. Ein Originalnachweis über die zweckentsprechende Verwendung ist dem Arbeitgeber zu übergeben.

Bitte erkundigen Sie sich in der Personalabteilung ihrer Firma/bei einem Steuerberater/in einem Lohnsteuerhilfeverein darüber. Grundsätzlich ist das unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Sie können sich auch im Usenet in einer passenden Newsgroup informieren:

news:z-netz.rechtswesen.diskurs.steuerrecht

Mit freundlichen grüßen

Martin Hentrich







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