Vorsorgepauschale


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Geschrieben von Ellner am 04. Januar 2006 15:11:08:

Anmerkung
Werden keine höheren Aufwendungen nachgewiesen, kann der Steuerpflichtige ab dem VZ 2005, soweit er Arbeitslohn bezogen hat, weiterhin die Vorsorgepauschale geltend machen. Die Höhe der Vorsorgepauschale ist abhängig von der Höhe des Arbeitslohns. Sie setzt sich zusammen aus:• im Kalenderjahr 2005 10 % des Beitrags zur Rentenversicherung, der sich aus dem Arbeitslohn und dem Beitragssatz ergibt; der Prozentsatz des zu berücksichtigenden Beitrags erhöht sich jährlich um 2 % und beträgt ab 2024 50 % und
• 11 % des Arbeitslohns, höchstens 1.500 EUR (§ 10c Abs. 2 EStG i. d. F. des AltEinkG).

Wie kommen Sie in der Version 14.02 auf 2.365€ Vorsorgepauschale?

Richtig wäre 1.921,20€ für 2006.

mfG

LUTZ ELLNER









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