Berechnung Urlaub und Krankheit in der Gleitzone


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Geschrieben von Oliver Schwarz am 28. November 2005 20:16:08:

Hallo,

ich habe zwei Fragen zum Bereich der Gleitzoone.
Ich bin in einem Beschäftigungsverhältnis Gleitzone bei meinem Arbeitgeber angestellt.
Lt. Vertrag habe ich eine wöchentliche Arbeitszeit nach Bedarf.
Diese Arbeitszeit leiste ich von Montag bis Samstag. I.d.R. 20 - 25 Stunden.

Ich war nun 1 Woche krankgeschreiben.
Mein Arbeitgeber will mir hierfür nur ein Viertel meiner monatl. Mindeststunden von 50 (also 11,5h) hierfür auszahlen. In meiner wöchentlichen Planung und somit in seinm Bedarf war ich aber mit 25 h eingeplant.

1. Muß er mir dann nicht auch diese 25 Stunden auszahlen?

Weiterhin habe ich auch Urlaubsanspruch auf 30 Tage. Mein Arbeitgeber will mir die Urlaubstage auf meine Mindestwochenstunden von 11,5 auszahlen.
§ 11 Bundesurlaubsgesetz schreibt jedoch eine Berechnung nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor.

2. Gibt es da in der Gleitzone andere Regelungen?

Vielen Dank für eure Hilfe


Gruß


Oliver




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