Re: SV-Freiheit bei FamAngehörigen


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Geschrieben von Jasmin am 23. September 2005 10:03:41:

Als Antwort auf: Re: SV-Freiheit bei FamAngehörigen geschrieben von Martin Hentrich am 08. Juni 2005 08:32:14:

Es gibt übrigens sehr wohl den Fall, dass ein Familienangehöriger eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers als nicht sozialversicherungspflichtig eingestuft wird. Genau genommen hängt nämlich die Frage, ob jemand eine beherrschende Stellung im Unternehmen einnimmt, nicht ausschließlich mit der Beteiligung am Unternehmen zusammen, sondern kann auch auf andere Umstände zurückzuführen sein. So ist ein Geschäftsführer auch dann sozialversicherungsfrei, wenn er aufgrund seiner Fachkenntnis oder seiner Kontakte der einzige ist, der die Firma am laufen halten kann. Und das geht auch ohne Beteiligung und betrifft in den meisten Fällen eben Familienangehörige des Gesellschafter-Geschäftsführers (z.B. nach Übergabe der Gesellschaftsanteile vom Vater auf den Sohn).

Und wie vermeidet man nun den Abzug von SV-Beiträgen ?? Das habe ich noch nicht verstanden.

Gruß, Jasmin




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