Re: Zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm?


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Geschrieben von Martin Hentrich am 23. August 2005 10:11:35:

Als Antwort auf: Zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm ? geschrieben von Klaus Coners am 23. August 2005 09:41:33:

Sehr geehrter Herr Coners,

da muß ich Sie leider enttäuschen. Meine Software ist nicht als Buchhaltungsprogramm für die Entgeltabrechnung gedacht, obgleich die Werte korrekt berechnet werden können. Für die Zertifizierung werden durch die Spitzenverbände der Sozialversicherung ab 1.1.2006 folgende Mindestanforderungen gestellt:

Ein Entgeltabrechnungsprogramm hat als Basismodul aus folgenden Grundkomponenten zu bestehen (Mindestanforderung):
• maschinelle Beitragsberechnung für laufendes Arbeitsentgelt,
• maschinelle Beitragsberechnung für Einmalzahlungen einschließlich März-Klauselfällen,
• Berücksichtigung von Vortragswerten für die Beitragsberechnung,
• Gleitzonenregelung,
• geringfügig Beschäftigte,
• maschinelle Ermittlung der SV-Tage,
• maschinelle Fehlzeitensteuerung,
• maschinelle Rückrechnung mindestens bis zum April des Vorjahres,
• maschinelle Aufrollung,
• maschinelle Führung von Lohnunterlagen,
• maschinelle Erstellung und Übertragung der Beitragsnachweise,
• maschinelle Erstellung und Übermittlung der Meldungen.

Sie erkennen leicht, daß mein Programm diese Anforderungen bei weitem nicht erfüllen kann. Ich plane auch nicht, mein Programm als ein entsprechend zertifizierbares Buchhaltungsprogramm zu entwickeln. Dann wären viele Vorteile des jetztigen breiten Anwendungsfeldes eines Informationsprogramms zur Entgeltberechnung wie Was-wäre-Wenn-Berechnungen oder Vorher-Nachher-Berechnungen nicht mehr möglich.

Es tut mir leid, daß ich Ihnen daher keine positive Antwort zu geben vermag.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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