Re: Frage zur Berechnung des Lohns bei geringfügiger Beschäftigung


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Geschrieben von Martin Hentrich am 15. April 2005 21:43:40:

Als Antwort auf: Frage zur Berechnung des Lohns bei geringfügiger Beschäftigung geschrieben von Jens am 15. April 2005 21:02:48:

Was ist denn mit geringfügiger Beschäftigung gemeint? Ein MiniJob unter 400 Euro?

>freiwillige Rentenversicherung des Arbeitnehmers

So etwas gibt es meiner Meinung nach nicht. Entweder handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder nicht. Mir ist nicht klar, welche rechtliche Grundlage für die Art der Beschäftigungen gelten soll.

>Nettolohn des Arbeitnehmers

Der wird immer ausgewiesen.

>folgende Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitsgebers:
>Krankenversicherung
>Rentenversicherung (voller Beitrag)

Was soll der volle Beitrag denn sein? 19,5%?

>U 2

Und der Beirtag zur Berufsgenossenschaft?

>Summe der Sozialversicherungsbeiträge

Wird bei Rechtsklick auf Abgabenfeld ausgewiesen.

>Krankenkasse: AOK Rheinland

Die vom Programm anzuwendenden SV-Beitragssätze können abgeschaltet werden, wenn Sie in den Einstellungen (Button mit rotem Kreuz) auf den Beitragssatz Doppelklicken. Einen freiwilligen Beitrag zur RV können Sie als fix einzugebenden Nettoabzug3 eingeben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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