Re: ...wieder einmal Firmenwagen...


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Geschrieben von Steffen am 12. Februar 2005 10:57:51:

Als Antwort auf: ...wieder einmal Firmenwagen... geschrieben von Thomas Graf am 18. Januar 2005 13:10:40:

Hallo,
hatte ein ähnliches Problem, bekam über ein Forum aber folgenden Tipp (sofern Du ein Fahrtenbuch geführt hast):
Laß Dir von Deinem AG eine Bestätigung über alle im Kalenderjahr (jetzt 2004) angefallenen Kosten für das Kfz geben, teile diesen Betrag durch die insgesamt gefahrenen km, dann weißt Du, wieviel EUR 1 km mit dem Kfz gekostet hat.
Mit dem Fahrtenbuch kannst Du nachweisen, wieviel km Du privat und geschäftlich gefahren bist. Multipliziere die priv. km mit den Kosten / km. Danach mußt Du diesen Betrag noch vom bezahlten geldw. Vorteil p. A. abziehen und erhälst den Betrag, den Du unter den Werbungskosten abschreiben kannst.
So hab ich es verstanden und werde dieses Jahr ein Fahrtenbuch schreiben.

Viele Grüße
Steffen


>Ich habe auch noch eine Frage zu diesem Thema:
>Ich habe einen Firmenwagen und zahle für diesen auch ganz normal den geldwerten Vorteil für die private Nutzung, sprich 1% des Listenpreises zuzügl. 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer pro Monat. Daneben nimmt mir mein Arbeitgeber von meinem Bonus noch einen festen Betrag p.a. ab. D.H., das Bruttoeinkommen von meinem Bonus wird um diesen Betrag verringert.
>Nun meine Frage:
>Da ich für meinen Firmenwagen mehr bezahle als ein "Normalfahrer", kann ich dann diesen Mehrbetrag steuerlich geltend machen? prinzipiell müßte ich doch den vom Bonus abzuziehenden zusätzlichen Betrag in der Steuererklärung vom Bruttogehalt absetzen können (natürlich maximal in Höhe des im Gesamtjahr gezahlten geldwerten Vorteils). Ich meine gehört zu haben, daß es da auch ein BFH-Urteil in dieser Richtung gibt. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Vielen Dank.







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