Stichwort: Gleitzone


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Geschrieben von Martin Hentrich am 30. August 2004 20:51:38:

Als Antwort auf: liegt der Fehler wieder beim User??? geschrieben von Rudi Pohl am 30. August 2004 20:02:08:

Sehr geehrter Herr Pohl,

mit meinem Programm haben Sie das Nettoentgelt unter Berücksichtigung der seit 1.4.2003 geltenden Gleitzone der Sozialversicherung ermittelt. Die abweichende Vergleichsrechnung ermittelt das Netto ohne die Gleitzone.

Die Gleitzone stellt eine Subventionierung des Niedriglohnsektors dar. Leider wird dies durch die Bundesregierung kaum kommuniziert. Anzuwenden ist die Gleitzone für eine einzige Erwerbstätigkeit mit Bruttolöhnen zwischen 400 und 800 Euro. Zur Berechnung siehe z.B. www.400-euro.de unter dem Stichwort Gleitzone.

Nicht angewendet werden darf die Gleitzone bei mehreren Beschäftigungen und bei Auszubildenden.

Durch die Gleitzone verbessert sich die Situation im Niedriglohnsektor deutlich. Leider ist dies häufig bei Arbeitgebern und sogar Arbeitnehmern, auch bei Steuerberatern unbekannt... :-(

In meinem Programm wird die Anwendung der Gleitzone durch das Wort "Gleitzone" im Bereich der benannten SV-Abgaben im Hauptfenster deutlich gemacht. Das Wort ist anklickbar. Sie gelangen dann zu den SV-Einstellungen. Hier können Sie über den Button "Optionen: Mini-Job und Gleitzone" die Anwendung der Gleitzone deaktivieren. Dann rechnet das Programm wie Ihr Vergleichsbeispiel. Dies muß jedoch nicht immer im Interesse des betroffenen Arbeitnehmers liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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