Re: Kinderfreibeträge bei Steuerklasse V


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Geschrieben von Martin Hentrich am 16. Juni 2004 17:43:21:

Als Antwort auf: Kinderfreibeträge bei Steuerklasse V geschrieben von Oliver Klages am 16. Juni 2004 16:25:47:

Sehr geehrter Herr Klages,

>wenn ich im Programm die Steuerklasse V einstelle,
>sind die Kinderfreibeträge nicht mehr anwählbar.
>Warum kann bei dieser Steuerklasse kein Kinderfreibetrag vorliegen?

Weil es auf einer Lohnsteuerkarte nur Kinderfreibeträge für die Lohnsteuerklassen 1 bis 4 gibt, wie in §39 des EStG zu lesen ist:

§39 Einkommensteuergesetz
.......
(3) [1] Die Gemeinde hat auf der Lohnsteuerkarte insbesondere einzutragen:
1. die Steuerklasse (§ 38 b) in Buchstaben,
2. die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV, und zwar für jedes nach § 1 Abs. 1 unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3
a) den Zähler 0,5, wenn dem Arbeitnehmer der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 zusteht, oder
b) den Zähler 1, wenn dem Arbeitnehmer der Kinderfreibetrag zusteht, weil
aa) die Voraussetzungen des § 32 Abs. 6 Satz 2 vorliegen,
bb) der andere Elternteil vor dem Beginn des Kalenderjahres verstorben ist (§ 32 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1) oder
..........

>Wenn ich nicht ganz daneben liege, habe ich diesen Fall
>in der Realität schon gehabt...

Das kann nicht sein. Sie müsen sich irren. Nur die Eintragung eines Freibetrages ist denkbar. Also eines zusätzlichen freibetrages angegeben in Euro (früher DM). Aber nicht bei Lohnsteuerklasse 5 die Eintragung einer bestimmten Zahl von Kinderfreibeträgen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich





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