Re: AG-finanzierte UKasse


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Geschrieben von Joachim Berndt am 25. Februar 2004 18:10:26:

Als Antwort auf: AG-finanzierte UKasse geschrieben von Sebastian Born am 29. Januar 2004 17:48:19:

>Hallo Herr Hentrich,
>danke vorab für die Beantwortung meiner Frage nach der Berechnungsmöglichkeit einer arbeitgeberfinanzierten UKasse. Ich bräuchte einen Vergleich zwischen einer Arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung und einer AG-finanzierten UKasse am besten als eine der Grafiken in Ihrem Programm. Ist eine solche Berechnungsmöglichkeit geplant? Ich finde nämlich die Möglichkeiten in Ihrem Programm bisher super, nur fehlt mir diese Variante.
>Viele Grüße und danke für die neue Version, die heute im Briefkasten war. Super Programm.

Hallo Herr Born und Herr Hentrich,

bei einem Vergleich zwischen Direktversicherung und U-Kasse kommt es darauf an, wer bei der DV die Pauschalsteuer bezahlt.
Zahlt diese auch der Arbeitgeber, dann ist das super, denn die spätere Auszahlung der Direktversicherung ist steuerfrei bzw. eine laufende Rentenzahlung würde nur mit dem Ertragsanteil zur Besteuerung herangezogen.

Zahlt der AG die Pauschalsteuer nicht, dann steht bei Ihnen folgende Entscheidung an:
jetzt sofort 20% Steuer + Soli + KiSteuer = ca. 22% zu bezahlen und dann später eine steuerfreie Leistung (wie oben beschrieben) zu erhalten -
oder jetzt steuerfrei und später als Rentner mit zusätzlichen Freibeträgen und niedrigerem Einkommen (deshalb weniger bis gar keine)Steuern zu entrichten.

2. Kriterium könnte die Vererbung sein.
Pauschal versteuerte Direktversicherung kann ich auch an fremde Personen, Firmen, Gesellschaften vererben, z. B. bei Tod.
Bei den nachgelagert besteuerten bAV-Modellen werden nur enge Hinterbliebene berücksichtigt, dies können Witwen/Witwer, (versorgungsbedürftige)Kinder, ehemalige Ehegatten und Lebenspartner sein.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. Gerne beantworte ich auch weitere Fragen.

Joachim Berndt
Direktionsbeauftragter für betriebliche Altersversorgung
INTER Versicherungen, Mannheim





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