Re: Steuerfreibetrag greift auch bei Soz.vers. Brutto


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Geschrieben von Martin Hentrich am 08. April 2003 09:31:20:

Als Antwort auf: Steuerfreibetrag greift auch bei Soz.vers. Brutto geschrieben von Dieter Knapp am 08. April 2003 09:01:50:

Sehr geehrter Herr Knapp,

bitte beachten Sie, daß ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag etwas anderes ist als ein steuerfreier Lohnbestandteil und demzufolge an anderer Stelle im Programm eingegeben werden muß.

Den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrag geben Sie ein, indem Sie im Hauptfenster bei der linken kleinen Tabelle auf das Zahlenfeld bei "weiterer eingetragener Freibetrag" klicken und dem Dialog folgen. Dieser dann eingetragene Wert mindert die Steuer, nicht jedoch die SV-Beiträge.

Sind in dem angegebenen Bruttolohn jedoch steuerfreie Bestandteile enthalten (z.B. bestimmte Nacht- und Feiertagszuschläge), dann geben Sie dies unter den Einstellungen "sonst2" bei "Anteil steuerfrei im Monat" ein. Dieser Wert wird steuermindernd und SV-mindernd berücksichtigt.

Beachten Sie auch in beiden Fällen die im Hauptfenster mit blauer Schrift in der Statuszeile unten erscheinenden Hinweise, wenn Sie mit der Maus über Programmobjekte gleiten oder ruhen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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