Re: SV Abgaben für Sonderzahlung?


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Geschrieben von Martin Hentrich am 08. Oktober 2002 16:00:47:

Als Antwort auf: Re: SV Abgaben für Sonderzahlung? geschrieben von Olaf Mann am 08. Oktober 2002 14:48:36:

>sorry, ich meine natürlich bei einer Direktversicherung
>durch Gehaltsumwandlung. Irgendwas stimmt da nicht.

Doch, das stimmt schon. Bei einer Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung wird der Beitrag in die DV aus laufendem Lohn entnommen. Ein solcher Beitrag in die DV ist SV-pflichtig.

Ein Beitrag in eine DV ist nur dann nicht SV-pflichtig, wenn er aus zusätzlichem Lohn stammt. Also wie häufig aus dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Dies muß man dem Programm jedoch ausdrücklich sagen (kann es ja nicht wissen). In dem Fenster, in dem die DV eingetragen wird muß dann von "Gehaltsumwandlung" auf "monatl. zusätzlich oder aus Einmalz. (SV-frei)" umgeschaltet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich





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