Re: Welcher Bruttobertag bei PKW auf Gehaltsverzicht


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Geschrieben von Martin Hentrich am 27. September 2002 12:32:13:

Als Antwort auf: Welcher Bruttobertag bei PKW auf Gehaltsverzicht geschrieben von R.Jaekel am 27. September 2002 09:44:48:

>1. Berechnet sich das Gehalt, auf das man verzichtet folgender Maßen?
>Gehaltsverzicht = Geldwertervorteil + 16% MwSt

Was meinen Sie denn mit Gehaltsverzicht? Ein Gehaltsverzicht hat doch nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun, und auch nichts mit einem geldwerten Vorteil! Bei einem geldwerten Vorteil wird auch nicht auf Gehalt verzichtet, sondern die Steuer wird für ein um den geldwerten Vorteil erhöhtes Gehalt berechnet. Bei PKW-benutzung wird dabei von Bruttopreisen ausgegangen.

>2. Muß man den Gehaltsverzicht vom Bruttobertag abziehen oder macht das das >Programm automatisch, wenn ich alles bei "zusätzlicher geldwerter Vorteil" und >dann "PKW-Nutzung" eintrage?

Ein geldwerter Vorteil und ein Gehaltsverzicht (z.B. zur Bezahlung einer Direktversicherung) haben nichts miteinander zu tun. Deshalb verstehe ich Ihre fragen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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