Re: Fehler oder wer hat recht?


[ NettoPro Forum ]


Geschrieben von Martin Hentrich am 15. März 2002 10:19:30:

Als Antwort auf: Fehler oder wer hat recht? geschrieben von Mounir Benzid am 14. März 2002 19:41:19:

>Ich fahre einen Firmenwagen: NP Okt. '00 42500DM oder 21729,90€
>Entfernung zum Arbeitsplatz: 6km
>Kennzeichnen: ME
>Laut Lohnabrechnung sind das 258,42€ geldwerter Vorteil
>in NettoPro 2002 sind dies aber 256,06€ also 2,36€ weniger
>Wer hat recht?

Die Ermittlung des geldwerten Vorteils erfolgt nach den Lohnsteuerrichtlinien 2002 R 31 "Bewertung von Sachbezügen". Dabei wird der Bruttolistenpreis des Neuwagens zugrunde gelegt. Dieser ist auf volle 100 Euro abzurunden. Bis 2002 war der Bruttolistenpreis auf volle 100 DM abzurunden. Sie müssen also so vorgehen: Ermittlung des Bruttolistenpreises in 2000 und in DM. Umrechnung auf Euro. Abrundung auf volle 100 Euro. Wenn Sie also als Bruttolistenpreis 21729,90 € im Programm eingeben, dann wird mit 21.700 Euro gerechnet. Und das ist auch richtig so und entspricht den Lohnsteuerrichtlinien 2002. Wenn der Bruttolistenpreis in 2000 jedoch mehr als 42.500 DM betrug, dann ist dieser etwas größere Wert erst in Euro umzurechnen (:1,95583) und dann erst auf glatte 100 Euro abzurunden.

Alles klar?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich





Antworten:


[ NettoPro Forum ]