Re: §3b


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Geschrieben von Martin Hentrich am 25. Januar 2002 07:03:30:

Als Antwort auf: §3b geschrieben von Hans-W.Schanetzky am 22. Januar 2002 14:02:41:

>besteht die Möglichkeit den Lohn nach §3b EStg. auszurechnen,
>wie das im grafischen Gewerbe üblich ist?

Der §3b betrifft steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Selbstverständlich ist eine Berechnung steuerfreier bestandteile mit dem Programm möglich. Eingegeben wird das Gesamtbrutto und separat die darin enthaltenen steuerfreien Bestandteile (Eistellungen Sonst2).

Um die Berechnung muß man sich jedoch selber kümmern. Also um die Berechnung der steuerfreien Zuschläge selber. Das Programm hat zwar einen Stundenlohnrechner, der dabei hilfreich sein kann(Menü berechnungen/Stundenlohnrechner) aber um die genaue Ermittlung der Stunden wg. Beginn/Ende der Tätigkeit und der Uhrzeit wird man nicht umhin kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich





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