Re: Berechnung für EM-Rente bzw. Altersrente


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Geschrieben von Martin Hentrich am 10. Mai 2016 14:09:08:

Als Antwort auf: Berechnung für EM-Rente bzw. Altersrente geschrieben von Enrico am 10. Mai 2016 11:36:38:

Nein, das ist nicht möglich, denn sowohl die Erwerbsminderungsrente als auch die Regelaltersrente unterliegen nicht der Lohnsteuer. Mit meiner Software können Sie nur die Abgaben berechnen, die auf einen lohnsteuerpflichtigen Job entfallen, der z.B. auch neben dem Bezug von Regelaltersrente ausgeübt wird.

Die genannten Renten unterliegen anteilig der Einkommensteuer, was jedoch nicht besagt, dass auch Einkommensteuer zu zahlen wäre. Da für die Berechnung der Einkommensteuer jedoch sämtliche Einkünfte addiert werden und bei Zusammenveranlagung auch die Einkünfte des Partners zu berücksichtigen sind, ist die Steuerberechnung nur als Ganzes und Jahresbezogen möglich.

Die SV-Abgaben werden jedoch bereits bei Zahlung der gesetzlichen Renten einbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich



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