Re: Werbungskosten-Pauschbetrag


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Geschrieben von Martin Hentrich am 30. Juli 2014 17:32:10:

Als Antwort auf: Werbungskosten-Pauschbetrag geschrieben von Franz Zuber am 30. Juli 2014 10:55:06:

Hallo, wahrscheinlich meinen Sie den Fall bei zusätzlichem Bezug von Versorgungsleistungen. Bitte beachten Sie, dass die einmal eingegebenen Versorgungsbezüge gleich bleiben, so, wie sie eben eingetragen wurde. Erhöht man dann den Bruttobetrag, dann gibt es eine Differenz, die normaler Lohn ist. Dafür gibt es dann 1000 Euro Werbungskostenpauschale. Die 102 Euro gelten für den Versorgungsbezug. Bitte prüfen Sie alle von Ihnen gemachten Eingaben auf Konsistenz mit den beabsichten bzw. realen Zahlen!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich



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