Re: Differenzen bei Brutto ab 5600


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Geschrieben von Sven Ziesche am 19. Dezember 2001 12:40:30:

Als Antwort auf: Re: Differenzen bei Brutto ab 5600 geschrieben von Martin Hentrich am 18. Dezember 2001 21:33:35:

danke für die Info.
Ich komme aber nur diesen Monat über die Beitragsbemessungsgrenzen. (Weihnachtsgeld). D.h. meine Beitragssätze bleiben unverändert wie bei Pflichtversicherung. Das Weihnachtsgeld habe ich als Einmalzahlung eingegeben. Trotzdem ergibt sich eine Netto-Differenz von ca 100 DM.
PS für Herrn Hentrich: ich kann die Einkommen-Datei auch zu Ihnen mailen.




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