Dann können Sie über die SV-Einstellungen (Button mit rotem Kreuz) durch Doppelklick (!) auf das Feld mit dem AV-Beitragssatz (0) diesen auf 3 % setzen.
Zu diesem Thema habe ich mich noch weiter informiert. Die Grundlage zu diesem Altersentlastungsbetrag ist der §24a vom EStG. In diesem Gesetz ist der Bezug zum Arbeitslohn gesetzt. Von einer Änderung der SV-Beiträge ist nichts beschrieben. Auf der Homepage vom Bundesministerium der Finanzen gibt es einen interaktiven Abgabenrechner mit dem eine Berechnung der Lohnsteuer erfolgen kann. Die Berechnung der Lohnsteuer im Bezug auf mein Geburtsjahr kommt auf den gleichen Beitrag wie im Programm. Der Hinweis im interaktiven Abgabenrechner vom Bundesministerium zu den SV-Beiträgen bezieht sich auf die gesetzlichen Vorgaben.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Alois Handel