Re: Zus. Betrag z.b Aufwandsentschädigung


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Geschrieben von Martin Hentrich am 16. Januar 2012 17:43:44:

Als Antwort auf: Zus. Betrag z.b Aufwandsentschädigung geschrieben von Andreas am 16. Januar 2012 16:42:09:

Hallo,
dazu muss man wissen, wie sich das Gesamtbrutto zusammen setzt und welche Bestandteile lohnsteuerpflichtig sind und welche nicht. Das Programm will grundsätzlich ein Gesamtbrutto (jedoch ohne geldwerten Vorteil) wissen. Dann kann man auf der Einstellungenseite sonst2 angeben, was davon steuerfrei ist (Menü Einstellungen/BAV.Steuerfreies.Kindergeld; die Zeile "davon steuerfrei..." erstes weißes Feld). Zur Probe lässt sich dann vor dem Ausdruck die Druckvorschau ansehen, auf der das Steuerbrutto und das SV-Brutto angezeigt werden. Diese beiden Werte sollten dann mit den entsprechenden Werten auf der Abrechnung übereinstimmen, dann passen auch die Eingaben. Ist das nicht der Fall, dann muss man die eingegebenen Werte korrigieren, wobei eine Abrechnung in den einzelnen zeilen der Lohnbestandteile ggf. Hinweise zur steuerpflicht der werte liefert (Kürzel, die dann am Seitenfuß der Abrechnung erklärt werden z.B.). Lohnabrechnungen des Monats Dezember weichen jedoch oft ab, weil der Arbeitgeber einen sog. Lohnsteuerjahresausgleich durchführt. Im Dazember des Jahres 2011 gab es noch den Sondereffekt, der auf der entsprechenden Seite dieser Homepage erklärt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich



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