Re: Freibeträge steuerfrei Benzingutschein, Kindergartenverpflegung


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Geschrieben von Martin Hentrich am 18. Oktober 2011 14:29:20:

Als Antwort auf: Freibeträge steuerfrei Benzingutschein, Kindergartenverpflegung geschrieben von JB am 18. Oktober 2011 13:34:23:

Hallo,

steuerfreie Zuschüsse geben Sie auf der Einstellungen-Seite sonst2/BAV ein (Button mit den 2 Fingern an der Hand oder gleichzeitiges Drücken der Tasten Ctrl+I bzw. Strg+I)

Dort ist in der Zeile "davon steuerfrei:" das erste Feld (weiß) zuständig. Diese Beträge müssen aber im eingegebenen Brutto (Hauptfenster) bereits enthalten sein. Beispiel: Bei laufendem Brutto von 2000 € und Zuschuss von 50 € müssen Sie im Hauptfenster 2050 € eingeben und in das erste Feld bei "davon steuerfrei:" dann 50 €.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich
http://www.nettoeinkommen.de



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