Re: Lohnsteuer und Zuschlag Pflegeversicherung


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Geschrieben von Lin am 01. Juli 2011 11:08:46:

Als Antwort auf: Re: Lohnsteuer und Zuschlag Pflegeversicherung geschrieben von Martin Hentrich am 29. Juni 2011 16:01:23:

Hallo Lin,
> die Software ist wirklich gut. Mein Problem ist nur, dass ich es mit Hilfe der
> Lohnsteuertabelle berechnen soll. Ich soll der Bearbeiterin sozusagen die
> unterschiedlichen Werte an Hand der Tabellen nachweisen. :-(
Das ist ein doppeltes Problem, denn offizielle Lohnsteuertabellen gibt es schon seit einigen jahren nicht mehr. Einzig verbindlich ist die maschinelle (ja so hei�t das) Berechnung der Lohnsteuer per Software anhand eines Programmablaufplanes , den das Bundesfinanzministerium j�hrlich ver�ffentlicht. Es wird zwar auch ein solcher Programmablaufplan f�r eine Lohnsteuertabelle ver�ffentlicht, aber nur, weil nicht alle (kleinen) Unternehmen, die Lohnsteuern ermitteln m�ssen, dies mittels einer Software am PC machen k�nnen.
Der wichtigste Unterschied der maschinellen Berechnung zur Lohnsteuertabelle ist folgender: Die maschinelle Berechnung geht im Rahmen der Berechnung von einer Rundung auf 1 Euro des Jahreseinkommens aus, w�hrend bei der Tabellenberechnung auf 36 Euro gerundet wird und sich dadurch gr��ere Stufen ergeben, in denen die Lohnsteuer gleich ist.
Da der Zuschlag zur Pflegeversicherung sich auf die Vorsorgepauschale auswirkt, dies aber eben nicht immer, gerade bei kleinen L�hnen nicht, ist eine schematische Darstellung dieses Effektes eigentlich allgemein gar nicht m�glich. Dies geht nur, wenn man in einem Lohnbereich liegt, in dem die Vergleichsberechnung (G�nstigerpr�fung) bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale immer dazu f�hrt, dass die per B�rgerentlastungsgesetz ermittelte Vorsorgepauschale anzuwenden ist, also Summe aus KV- und PV-Beitrag des AN pro Jahr.
Aber selbst wenn man dies annehmen kann, l��t sich der Effekt des PV-Zuschlages nur "sch�tzen", indem man statt 2000 � brutto bei 1995 � nachsieht (PV-Zuschlag w�re 5 �). Aber das ist eben *nicht* der korrekte Wert, da durch den verringerten Lohn auch die gesamte Vorsorgepauschale etwas anders berechnet wird.
Darum l�sst sich der Effekt des PV-Zuschlages eben *nicht* simpel aus einer Lohnsteuertabelle ermitteln.
Es tut mir leid, das sagen zu m�ssen. Wenn ich mich irren sollte, h�tte ich gerne eine Belehrung in dieser Hinsicht.
Mit freundlichen Gr��en
Martin Hentrich

Vielen lieben Dank für die Hilfe. Das hört sich nachvollziehbar an. Daher bin ich auch mit den LSt-Tabellen gescheitert. So werde ich das auch begründen. Bin mal gespannt, ob ich als nächsten Schritt die Berechnung vielleicht noch nach dem Programmablaufplan vorlegen soll... :-) Hoffentlich nicht.
Viele Grüße
Lin



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