Re: Lohn


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Geschrieben von Keith am 01. Dezember 2001 13:37:38:

Als Antwort auf: Lohn geschrieben von Steffen am 30. November 2001 10:56:20:

>Hallo,
>habe für 15 Tage bei einen Betrieb gearbeitet.Am 15.11.01 war Zahltag.
>Da das Geld noch nicht auf dem Konto war, wief ich an.
>Der Chef sagte mir, dass er noch Außenstände von 20.000 DM habe und ich mich doch gedulden sollte.
>Wie lange muß ich mich gedulden und was könnte ich machen?
>Wäre über Antworten sehr dankbar.
>Liebeb Gruß
>Steffen

Hallo Steffen,
der neue Job geht ja gut los. Leider haben viele Betriebe Probleme und warten auf die Bezahlung von offenen Rechnungen.

Die Frage steht aber so für Dich nicht, weil Du ja schließlich auch Deine Miete bezahlen darfst und Dich nicht auf Probleme Deines Arbeitgebers berufen kannst.
Mache den offenen Lohn schriftlich geltend und setze einen Zahlungstermin.
Achtung: Oftmals ist das Arbeitsverhältnis dann nicht mehr lange haltbar und es kommt zur Kündigung.

Arbeite nie länger als drei Monate ohne Lohn. Längere Zeiträume deckt ein Insolvenzgeld vom Arbeitsamt nicht ab.

Beste Grüße
Keith





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