ja, gemeint ist die 2%ige Pauschalsteuer. Danke für den Tipp bezüglich des Abzuges. Ich hatte zwar gehofft, ich könnte das mit einem Mausklick umstellen, aber so ergibt sich immerhin die Möglichkeit den Steuerabzug für den AN darzustellen.
Viele Grüße, J. Eckert
Hallo Frau Eckert,
Sie meinen die 2%ige Pauschalsteuer? Ja, das habe ich im Programm nicht vorgesehen, dass dies auf den AN abgewälzt werden kann.
Sie können in den Optionen für den MiniJob zwar die Regelbesteuerung einstellen (Steuer wäre ja Null) und dann als Abzug die 2% Pauschalsteuer manuell eintragen, dann wird jedoch auf dem Ausdruck die eingestellte Lohnsteuerklasse, z.B. 1, ausgegeben, was ja dann auch nicht stimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich