da stellen Sie etwas Richtiges fest. Das Bürgerentlastungsgesetz ist keinesfalls für alle Bürger eine Entlastung, jedenfalls nicht bei der Lohnsteuer.
Da der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale auf die Günstigerprüfung zur Regelung bis 2004 verzichtet, gibt es im Bereich der Niedrigsteuerzahler keine Entlastung, sondern teilweise sogar höhere Lohnsteuern. Dies betrifft Steuerzahler in Steuerklasse 1 und 4 mit Monatsbrutto von 889 bis 1202 Euro sowie in Steuerklasse 3 mit Monatsbrutto von 1685 bis 2822 Euro (unterhalb der unteren werte fällt keine Lohnsteuer an). Erst im Zuge der Einkommensteuerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung wird dies dann wieder ausgeglichen! Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist also dann unbedingt angeraten!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich