Re: Einmalzahlung KV-Beitrag


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Geschrieben von Martin Hentrich am 10. November 2008 13:48:21:

Als Antwort auf: Einmalzahlung KV-Beitrag geschrieben von NES 1 am 10. November 2008 13:08:59:

Hallo,
da ist nichts zu beheben. So wie Sie die Angaben beschreiben werden die Berechnungen korrekt ausgeführt. Da bis zum Oktober das SV-Brutto nur 35.659 EUR betrug, die kumulierte Beitragsbemessungsgrenze in der GKV jedoch bis einsch. Oktober 36.000 EUR beträgt, sind aus der Einmalzahlung von 400 EUR noch (36.000 - 35.659) = 341 EUR SV-pflichtig. So berechnet es mein Programm gemäß Ihren Eingaben korrekt. Dies beruht auf der Angabe von 330 SV-Tagen, also incl. November je Monat 30 Tage (es wird immer mit 30 SV-Tagen pro Monat gerechnet). Das Beschäftigungsverhältnis läuft also ab 1.1.2008. Sollte dies nicht der Fall sein, wenn also z.B. erst ab 1. Februar die Einstellung erfolgte, dann geben Sie 300 SV-Tage ein. Dann entfällt auch der GKV+PKV-Beitrag auf die Einmalzahlung. Aber das sind dann auch andere Eingaben als von Ihnen zunächst angegeben... :-) Ähnliches gilt für eine Krankheit über die 6 Wochen Lohnfortzahlung hinaus, wodurch sich ebenfalls die SV-Tage mindern.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich



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