Re: bAV für 400,- € Kräfte


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Geschrieben von Martin Hentrich am 05. November 2008 12:21:54:

Als Antwort auf: bAV für 400,- € Kräfte geschrieben von Wolfgang-Amadeus Müller am 04. November 2008 12:29:13:

Hallo Herr Müller,

welche Meldung meinen Sie, welches Programm?

So können Sie mit "HS Nettoeinkommen Pro" die von Ihnen beschriebene Konstellation berechnen:

a) im Hauptfenster
Bei einem AG-Zuschuss müssen Sie diesen zum Lohn addieren, dann den Umwandlungsbetrag eintragen. Also z.B. 612 als Brutto, dann 212 als Umwandlungsbetrag. Im Ergebnis landen Sie als MiniJob.

b) als Vorher/Nachher-Darstellung
Hier geben Sie den aktuellen Bruttowert ein, also z.B. 400 Euro. Dann klicken Sie auf den Button mit dem roten V. Geben Sie zuerst den AG-Zuschuss ein, z.B. 212, dann den gesamten Umwandlungsbetrag von ebenfalls 212. Es erscheint eine Meldung, dass dann kein Krankenversicherungsschutz mehr besteht, was schon vorher der Fall war. Das Ergebnis für Vorher/Nachher zeigt für den AN keine Veränderung, beim AG erhöhen sich die Personalkosten um die 212 Euro.

c) als Staffelberechnung
Dies folgt dem Beispiel b) allerdings erscheint der Hinweis dreimal.

Der Hinweis ist offensichtlich unnötig. Er ist nur nötig, wenn vor der Umwandlung SV-Pflicht bestand (also Brutto über 400 Euro). Der Hinweis ist jedoch nicht falsch.

Im Programm "HS BAV Verdienstanalyse" habe ich den Niedriglohnsektor ausgeklammert.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich



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